Corona-Pandemie

Öffnung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder Gäste empfangen
    • ab dem 28. Mai aus Mecklenburg-Vorpommern sowie vollständig Geimpfte und Genesene aus dem allen Bundesländern
    • ab dem 04. Juni aus allen Bundesländern
      • für die Beherbergung mit Gemeinschaftseinrichtungen gilt es Pflicht bei Anreise über einen tagesaktuellen negativ COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergenis zu verfügen.- gilt für Gäste ab 6 Jahren
      • während des Aufenthalts sind alle drei Tage Tests durchzuführen
      • Zulässig sind begleitete, bescheinigte Schnelltests und Nachweise durch Schnelltestzentren. Der Testnachweis ist durch den Anbieter zu kontrollieren. Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier:
      • für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vergleichbaren Einrichtungen besteht die Pflicht bei Anreise über einen tagesaktuellen negativ COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergenis zu verfügen.- gilt für Gäste ab 6 Jahren.
      • Vollständig Geimpfte und Genesene Personen sind von der Testpflicht befreit.

  • ab 11. Juni ist Tagestourismus wieder möglich
  • Freizeit- und Kletterparks sowie Zoos dürfen öffnen (Genesene, Geimpfte oder Personen mit Negativ-Test)
  • im Einzelhandel sind sämtliche Verkaufsstellen geöffnet (kein Test erforderlich)
  • Gastronomie: Innengastronomie (mit Negativ-Test), Außengastronomie (ohne Test)
Die aktuell gültige Corona-Landesverordnung Land Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier:


Wir freuen uns, Sie schon bald wieder in Börgerende-Rethwisch begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund!

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