Öffnung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern:
- Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder Gäste empfangen
- ab dem 28. Mai aus Mecklenburg-Vorpommern sowie vollständig Geimpfte und Genesene aus dem allen Bundesländern
- ab dem 04. Juni aus allen Bundesländern
- für die Beherbergung mit Gemeinschaftseinrichtungen gilt es Pflicht bei Anreise über einen tagesaktuellen negativ COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergenis zu verfügen.- gilt für Gäste ab 6 Jahren
- während des Aufenthalts sind alle drei Tage Tests durchzuführen
- Zulässig
sind begleitete, bescheinigte Schnelltests und Nachweise durch
Schnelltestzentren. Der Testnachweis ist durch den Anbieter zu kontrollieren.
Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern finden
Sie hier:
- für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vergleichbaren Einrichtungen besteht die Pflicht bei Anreise über einen tagesaktuellen negativ COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergenis zu verfügen.- gilt für Gäste ab 6 Jahren.
- Vollständig Geimpfte und Genesene Personen sind von der Testpflicht befreit.
- für die Beherbergung mit Gemeinschaftseinrichtungen gilt es Pflicht bei Anreise über einen tagesaktuellen negativ COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergenis zu verfügen.- gilt für Gäste ab 6 Jahren
- ab 11. Juni ist Tagestourismus wieder möglich
- Freizeit- und Kletterparks sowie Zoos dürfen öffnen (Genesene, Geimpfte oder Personen mit Negativ-Test)
- im Einzelhandel sind sämtliche Verkaufsstellen geöffnet (kein Test erforderlich)
- Gastronomie: Innengastronomie (mit Negativ-Test), Außengastronomie (ohne Test)
Wir freuen uns, Sie schon bald wieder in Börgerende-Rethwisch begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund!